Sie haben eine kulturelle Idee oder ein zusätzliches kulturelles Programm-Angebot für den diesjährigen Grünauer Kultursommer, aber benötigen zur Realisierung eine finanzielle Unterstützung? Auch in diesem Jahr steht ein Kultursommer-Budget aus dem Veranstaltungshaushalt des Kulturamtes Leipzig für die Mit-Unterstützung der Realisierung von Kulturangeboten zur Verfügung.
Wo kann ich meinen Unterstützungsbedarf anmelden?
In dem durch das Projektteam bereitgestellte Anmeldeformular für Programmangebote, können Sie den Bedarf an finanzieller Unterstützung zur Umsetzung eines Programmangebotes anmelden. Hier machen Sie zudem kenntlich, wofür genau diese anteilige finanzielle Unterstützung benötigt wird.
Hinweis: Vereine und Einrichtungen deren Vorhaben/Projekt bereits durch das Kulturamt im Rahmen einer Projektförderung gefördert werden, können keine weitere Unterstützung für die gleiche Maßnahme erhalten. Ansprechpartnerin für Rückfragen: Frau Rita Werner (Kulturamt Leipzig)
Bis zu welcher Höhe kann ich eine Unterstützung für mein Programmangebot beantragen?
Es können bis zu 500 € Zuschuss pro Veranstaltung ausgereicht werden.
Bei Netzwerkprojekten bzw. bei besonderen künstlerischen Angeboten kann diese Summe im Ausnahmefall abweichen.
Grundlegend gilt, dass sich jede:r Veranstaltungsanmelder:in darüber hinaus um zusätzliche Finanzierungsmöglichkeiten bemüht.
Wie und bis wann erfahre ich, ob ich eine anteilige Finanzierung erhalte?
Nach der Entscheidung über die Aufnahme Ihrer Programm-Anmeldung/Idee in das Gesamtprogramm des Grünauer Kultursommers, werden Sie als Antragssteller:in per E-Mail und/oder telefonisch informiert.
Gleichzeitig wird mitgeteilt, ob Sie eine bzw. die beantragte Unterstützung erhalten und auf welchen Weg sie diese bekommen können. In diesem Zusammenhang werden Sie ggf. um die Übermittlung vertragsrelevanter Daten gebeten, die nur zu diesem Zweck erhoben und verarbeitet werden.
Ich habe eine Zusage für eine finanzielle Unterstützung erhalten, wie kann ich den beantragten finanziellen Mittel abrufen?
Die beantragten finanziellen Mittel können in der Regel erst nach Durchführung der Veranstaltung bzw. Erbringung der Leistung zur Verfügung gestellt bzw. bezahlt werden. Voraussetzung für die Auszahlung der bewilligten finanziellen Unterstützung ist eine erfolgreiche Durchführung der Veranstaltung und die Übermittlung eines kurzen Sachberichtes mit relevanten Angaben durch den Träger der Veranstaltung.
Es besteht die Möglichkeit der direkten Auszahlung zugesagter kleinerer Beträge für z.B. Materialkosten oder Honorare bei Vorlage einer entsprechenden Quittung im KOMM-Haus.
Hinweis: Notwendige Verträge bzw. Vereinbarungen werden vor der Durchführung entweder mit dem verantwortlichen Träger/ Veranstalter abgeschlossen oder (bei ausschließlicher Unterstützung von Honoraren bzw. Personalkosten oder Leistungen Dritter) mit dem Künstler oder der ausführenden Person/ Firma selbst.